Wir bieten Ihnen unabhängige Rechtsberatung und vertreten sie prozessual vor deutschen Sozial –und Landessozialgerichten. Seit mehr als 30 Jahren sind wir in verschieden Funktionen tätig als Ansprechpartner zur Altersvorsorge, für Fragen zu Betriebsrenten, zur Versorgung von Selbständigen und GmbH-Geschäftsführern. Seit 2017 bin ich Ihr Ansprechpartner als gerichtlich zugelassener Rentenberater.
Ab wann kann ich mit welcher Rente rechnen? Ermittlung und Höhe Ihrer Anwartschaften - Was bleibt davon netto?
Ansprechpartner bei allen Sozialversicherungsfragen, z.B. Erwerbsminderung. Prüfung und Kontenklärung, Hilfe im Widerspruchsverfahren und prozessuale Vertretung vor den Sozial –und Landessozialgerichten
Befreiung aus der Rentenversicherung für Selbständige und Handwerksmeister – welche Auswirkung hat das genau für Sie. Lohnt sich die Betriebsrente? Rechtsberatung zu allen Versorgungsfragen, wenn Sie schwerbehinderte Angehörige haben
Als kompetenter und erfahrener Partner stehe ich ihnen mit meinem Team bei allen Fragen rund um ihre Rente und Altersversorgung zur Verfügung. Nehmen sie mit uns Kontakt auf.
Rentenberater
Seit mehr als 30 Jahren Ansprechpartner zur Altersvorsorge, bei Fragen zu Betriebsrenten, zur Versorgung von Selbständigen und GmbH-Geschäftsführern.
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Eva Annette Baas ist unsere Fachärztin für Allgemein-, Arbeitsmedizin und Verkehrsmedizin. Mit ihr an unserer Seite prüfen wir ihre medizinischen Unterlagen.
Büroleitung
Lara Metzelaers ist unsere Bürokraft, bereitet ihre Unterlagen vor und steht ihnen als erste Anprechpartnerin sowohl telefonisch als auch persönlich zur Seite.
Nutzen sie die Bewertung ihrer medizinischen Unterlagen durch unsere Fachärztin für Arbeitsmedizin, wir prüfen ob ihre Erkrankungen für einen Rentenantrag oder zur Feststellung eines höheren GdB ausreichen – und ob sie einen begründbaren Anspruch haben.
... für Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeitsrente, Schwerbehinderung vor Antragstellung.
Sie wollen Gewissheit, dass ihre medizinischen Unterlagen zum Antrag auf Erwerbsminderung stichhaltig sind?
Liegen widersprüchliche Befundberichte und Reha Entlassungsberichten vor?
Gut die Hälfte aller EM-Rentenanträge werden abgelehnt. Oft werden dabei entscheidende medizinische Sachverhalte von der DRV nicht berücksichtigt oder schlichtweg übersehen.
Es geht hauptsächlich um medizinische Fragen und Sachverhalte, die für eine Frührente ausschlaggebend sind. Reicht meine Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Behinderung aus, um einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen zu können?
... ob Ihre bestehenden Erkrankungen / Behinderungen eine Erwerbsminderung rechtfertigen können
... ob Ihre bestehenden Erkrankungen / Behinderungen eine volle oder teilweise Erwerbsminderung begründen können (3-6 Stunden oder weniger als 3 Stunden)
... ob Ihre Erkrankungen noch weitere Therapien voraussetzen, um einen Erwerbsminderungsrentenantrag oder Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen
... ob durch Befundberichte, Reha-Entlassungsberichte oder gerichtliche Gutachten eine Erwerbsminderung, BU-Rente oder Schwerbehinderung begründet werden kann
... ob bei Bestehen einer Erwerbsfähigkeit mit eingeschränkten Leistungsbildbild, trotzdem trotzdem eine volle Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann
Selbsteinschätzung
Wie sehen Sie selbst Ihre gesundheitlichen Probleme? Sie beschreiben uns die Auswirkungen und Einflüsse der Erkrankung(en) auf Ihr Arbeitsleben und Ihre Freizeit.
Es ist für uns wichtig zu verstehen, wie sich die Erkrankung aus Ihrer Sicht darstellt. Wir vergleichen Ihre Wahrnehmungen mit den Aussagen der Ärzte, Psychologen, Gutachter und behandelnden Mediziner. Bewertet werden abschließend beide Sichtweisen, die der Ärzte und Ihre eigene. Im Anschluss bekommen Sie Empfehlungen für Therapien, die vor einer Rentenbeantragung ausgeschöpft werden sollten (z.B. Psychotherapie, Schmerztherapie u.a.).
Sie senden uns alle erreichbaren medizinischen Unterlagen ein. Dafür erhalten Sie eine spezielle Checkliste.
Bewertet werden Ergebnisse von diagnostischen Verfahren, Laborberichten und deren Auswirkungen auf die Befundung der Erkrankung(en).
Bewertung von Operations- und Krankenhausentlassungsberichten hinsichtlich einer möglichen Erwerbsminderung, Befundberichte der behandelnden Ärzte /Psychotherapeuten
Prüfung der Reha-Entlassungsberichte auf Übereinstimmung im Vergleich zur sozialmedizinischen Schlussfolgerungen mit Ihrer Eigenbewertung und den Befundberichten Ihrer behandelnden Ärzte
Anhand der med. Unterlagen bewerten wir, ob Ihre Erkrankungen von den Medizinern und Gutachtern korrekt dargestellt wurde
Sie erhalten Empfehlungen und Hinweise, welche Punkte Sie mit Ihrem Therapeuten und behandelnden Medizinern besprechen sollten
... auf die entsprechende Rente oder die GdB-Festellung.
Nach erfolgter medizinischer Bewertung und Prüfung, ob Ihre Erkrankung für die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente ausreicht erledigen wir das eigentliche Antragsverfahren für Sie.
Sie brauchen sich dann um nicht mehr viel zu kümmern, alles Weitere erledigt unsere Kanzlei für Sie.
Die Kosten für die medizinische Bewertung sind im Vorschuss enthalten, der bei Mandatserteilung zum jeweiligen Antragsverfahren fällig wird, es entstehen Ihnen dadurch keine weiteren Kosten für die medizinische Vorprüfung.
Zwar verschickt die Deutsche Rentenversicherung Renteninformationen, in denen die bereits erworbenen sowie die künftig noch zu erwartenden Ansprüche dargestellt werden. Was davon allerdings nach Steuern, Kranken –und Pflegeversicherung tatsächlich übrig bleibt ergibt sich daraus nicht. Nur die wenigsten haben einen Überblick über ihre insgesamt zu erwartenden Alterseinkünfte.
Seit mehr als 30 Jahren bin ich in verschieden Funktionen tätig als Ansprechpartner zur Altersvorsorge, für Fragen zu Betriebsrenten, zur Versorgung von Selbständigen und GmbH-Geschäftsführern. Seit 2017 bin ich Ihr Ansprechpartner als gerichtlich zugelassener Rentenberater.
Wann gehe ich mit wieviel Bezügen in Rente? Wie baue ich sinn voll meine Versorgung auf?
Hier stehen Ihnen meine fachkundige Steuerexperten als Kooperationspartner stets zur Seite.
Seit mehr als 30 Jahren bin ich spezialisiert auf Fragen der privaten und auch der betrieblichen Vorsorge
Wie muss Ihre Rente z.B. im Scheidungsfall angepasst werden? Wie baue ich sinn voll meine Versorgung auf?
Hier stehen Ihnen fachkundige unabhängige Versicherungsexperten als Kooperationspartner zur Seite.
Ist mein Unternehmen gerüstet für das Betriebsrentenstärkungsgesetz? Rechtsberatung zur Betriebsrente
Fast jeder zweite Rentenbescheid ist fehlerhaft
Zwei von drei Bürgern kennen ihre Rentenansprüche nicht
Vier von fünf Arbeitnehmern haben keine Arbeitskraftabsicherung.
Nur jeder Dritte nutzt die staatlichen Fördermöglichkeiten
Durch unsere kompetenten und erfahrenen Partner sind wir in der Lage,
ihnen speziell für ihre Bedürfnisse die entsprechenden Ansprechpartner zu vermitteln.