Rentenberater sind gebunden an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch in einer Angelegenheit beträgt für Verbraucher zwischen € 95,- und € 190,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Durcharbeitung von Unterlagen, Berechnung von Ansprüchen, Überprüfungen von Bescheiden/ Rentenauskünften/ Renteninformationen, Prüfung der Sach- und Rechtslage zur individuellen Situation, Auskunfts- bzw. Ratserteilung, Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten vereinbare mit Ihnen ein Pauschalhonorar.
Bei Firmen richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Beratungs- und Prozesskosten für Rentenversicherungen oder Betriebsrenten sind als Werbungskosten absetzbar (BMF IV B 5 - S 2255 -286/97). Die Honorarfrage wird vor Beginn meiner Tätigkeiten abgestimmt und dokumentiert.
Ich kläre mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese für Ihr spezielles Anliegen eintrittspflichtig ist und eine Deckungs-/Kostenzusage erteilt.
Mandatsbedingungen Gebührenvereinbarung