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Bearbeitung Ihrer rechtlichen Angelegenheit – was kostet das?

Rentenberater sind gebunden an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch in einer Angelegenheit beträgt für Verbraucher zwischen € 95,- und € 190,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Für Durcharbeitung von Unterlagen, Berechnung von Ansprüchen, Überprüfungen von Bescheiden/ Rentenauskünften/ Renteninformationen, Prüfung der Sach- und Rechtslage zur individuellen Situation, Auskunfts- bzw. Ratserteilung, Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten vereinbare mit Ihnen ein Pauschalhonorar.

Bei Firmen richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Beratungs- und Prozesskosten für Rentenversicherungen oder Betriebsrenten sind als Werbungskosten absetzbar (BMF IV B 5 - S 2255 -286/97). Die Honorarfrage wird vor Beginn meiner Tätigkeiten abgestimmt und dokumentiert.

Sie haben eine gute Rechtsschutzversicherung ?

Ich kläre mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese für Ihr spezielles Anliegen eintrittspflichtig ist und eine Deckungs-/Kostenzusage erteilt.

Mandatsbedingungen Gebührenvereinbarung